Steuerfreies Gehaltsextra

Erkennen Sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter durch ein steuerfreies Gehaltsextra an.

Mitarbeiter-Bindung leicht gemacht.

Für Sie und Ihre Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto

Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) können Gutscheine und Gutscheinkarten durch Sachbezüge bis zu einer bestimmten Freigrenze komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter, zusätzlich zum Gehalt, ausgegeben werden. Damit wird die Gutscheinversion eine spannende Alternative zu einer klassischen Gehaltserhöhung.

Mittagessenszuschuss wird damit zum wichtigsten Sachbezug. Sie können auch mehrere Sachbezüge miteinander kombinieren.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Sie sparen durch einen Vitality Mikro-Markt und der Vitality-Karte hohe Kantinen-Betriebskosten.
  • Dennoch helfen Sie Ihren Mitarbeitern eine gesunde Mittagspause zu erhalten. Sie fördern damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.
  • Sie senken Ihre Lohnnebenkosten durch die staatliche Förderung der Essensgutscheine, die in der Vitality-Karte integriert sind.
  • Die Abrechnung und Aufladung ist einfach durch unser Online-Tool, bzw. unserer API.

Vorteile für die Mitarbeiter

  • Mehr Netto durch einen bargeldlosen Essenszuschuss vom Arbeitgeber.
  • Ein großes Angebot an Snacks, Mahlzeiten, heißen und kalten Getränken.
  • Dazu gibt es stetig wechselnde Menüs an Gerichten, die bequem vorbestellt und verzehrfertig am Wunschtag in den Mikro-Markt angeliefert werden. Jeder Mitarbeiter kann seine eigenen Essenswünsche jederzeit mit zahlreichen Menüs erfüllen. Die in den Kantinen üblichen 3 oder 4 Mittag-Essensvorschläge entfallen damit.
  • Vitality-Markt bringt Vielfalt und Gesundheit ins Haus, die die üblichen Kantinen nicht, bzw. selten bieten.

     

    Für Sie und Ihre Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto

    Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) können Gutscheine und Gutscheinkarten durch Sachbezüge bis zu einer bestimmten Freigrenze komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter, zusätzlich zum Gehalt, ausgegeben werden. Damit wird die Gutscheinversion eine spannende Alternative zu einer klassischen Gehaltserhöhung.

     

    Mitagessenszuschuss wird damit zum wichtigsten Sachbezug.

     

    Sie können auch mehrere Sachbezüge miteinander kombinieren.

     

    AUFLADUNG

    Die Vitality-Kartenaufladung erfolgt über unser Onlinetool. Die Aufladung kann flexibel, übersichtlich und jederzeit nachvollziehbar erfolgen.

    Unabhängig von den Steuervorteilen durch Sachleistung können Sie auch andere Beträge auf die Vitality-Karte aufladen. Im Rahmen des § 37b EStG ist eine Pauschalversteuerung von 30% möglich.

    EINSATZ

    Ihr Zuschuss kann vom Mitarbeiter bei seinen Einkäufen im Vitality-Markt eingesetzt werden. Kauft er für einen höheren Wert ein, so bezahlt er den Rest selbst, ebenfalls über die Vitality-Karte. Diese kann er aufladen, oder er hinterlegt ein Girokonto.

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    KOSTEN

    Der Einsatz der Vitality-Karte ist für Sie als Unternehmen vollkommen kostenlos. Für die Aufladung* vom Girokonto Ihrer Mitarbeiter fallen die Girocard üblichen Transaktionskosten in Höhe von 0,06 € /0,20% an. Dafür entfallen Gebühren pro Einkaufs-Transaktion.

    *Diese Gebühr fällt nur an, wenn Ihr Mitarbeiter die Karte auch als Guthabenkarte einsetzen möchte. Sie ist dann günstiger in den Kosten, als die jeweilige Bezahlung mit der Girocard.

    Die rechtliche Grundlage

    Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt monatlich eine Zusatzleistung von bis zu 44 Euro steuerfrei und ohne Erhebung von Sozialabgaben zukommen lassen, wenn diese nicht direkt über das Entgelt in Euro und Cent, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden.

     

    Disclaimer

    Wenn Sie bei der Wahl Ihrer Lösung darauf achten, dass die Barauszahlung des Sachlohnwertes ausgeschlossen ist – zum Beispiel durch Verträge mit der Vitality Handels- und Dienstleistungs- GmbH – sind Sie in Deutschland auf der sicheren Seite und haben keine Nachzahlungen an das Finanzamt zu befürchten.

     Sind Sie sich bzgl. der Einhaltung dieser Richtlinie unsicher, empfiehlt es sich, vor der endgültigen Entscheidung rechtzeitig eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft für die gewählte Maßnahme bei Ihrem Finanzamt einzuholen, die das Finanzamt an die einmal getroffene Bewertung der Maßnahme bindet. Zusätzlich kann Ihnen ein Steuer- oder Rechtsberater, der Ihre Unternehmenssituation überblickt, eine gezielte Einschätzung zur Anwendung des Sachbezugs geben.